Termin/e |
Do, 21.09.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 5 Do, 28.09.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 5 Do, 05.10.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 12.10.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 19.10.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 26.10.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 5 Do, 02.11.2017, 13:00 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 09.11.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 16.11.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 23.11.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 30.11.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 07.12.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 Do, 14.12.2017, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1 |
Inhalt |
Als Nebenstrafrecht werden alle Strafvorschriften bezeichnet, die ausserhalb des Strafgesetzbuchs (StGB) in anderen Spezialgesetzen geregelt sind. Es erfasst mithin strafbare Verstösse gegen Gesetze verschiedener Art, was die Materie zwar ein wenig unübersichtlich macht, doch darf diese Zersplitterung nicht über die enorme Praxisrelevanz sog. nebenstrafrechtlicher Vorschriften hinwegtäuschen. So betreffen über 50% der Strafurteile in der Schweiz Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Der Begriff ›Neben‹strafrecht sollte insofern auch mit einiger Vorsicht gebraucht werden, da mit diesem Terminus eine ausserordentlich heterogene Gruppe von über zweihundert Erlassen bezeichnet wird, die stetig wächst, da der Gesetzgeber offenbar ein Bedürfnis verspürt, neue Gesetze sogleich mit entsprechenden Strafvorschriften zu versehen. Die Verwendung von Blankettbestimmungen stellt die Rechtsanwender zusätzlich vor besondere Herausforderungen. Gegenstand der Vorlesung sind zentrale Strafbestimmungen dieses Nebenstrafrechts. Zunächst wird ein Überblick vermittelt; anschliessend erfolgt eine intensive Durchdringung ausgewählter Probleme und Themenstellungen, die für die Berufspraxis von besonderem Interesse sind. Vertieft behandelt werden ausgewählte Straftatbestände des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG). |