Dozent/in |
Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS171503 |
Semester |
Herbstsemester 2017 |
Durchführender Fachbereich |
Seminare |
Studienstufe |
Bachelor |
Weitere Daten |
Einführungsveranstaltung: Donnerstag, 11. Mai 2017 von 14.15 - 16.00 h im Raum 4.B47 |
Inhalt |
Das Seminar befasst sich mit der Frage, warum wir manchmal, nur weil es höherwertige Interessen dafür gibt, etwas tun dürfen, was eigentlich strafbar ist. Stellt sich eine Rechtsordnung, die Güter rechtsförmig und nicht nach Nutzenkalkülen verteilt, dadurch nicht selbst in Frage? Welche Grenzen müssen eingehalten werden, damit eine Notstandsvorschrift kompatibel mit der Rechtsordnung bleibt? Wie jede rechtliche Denkfigur hat auch die des rechtfertigenden Notstands eine Geschichte und einen aktuellen philosophischen Streitstand, die im Seminar zum besseren Verständnis der Strafrechtsdogmatik gemeinsam zutage gefördert werden sollen. |
Lernziele |
Vertieftes Verständnis der Dogmatik des Rechtfertigenden Notstands auf der Basis der tragenden historischen und philosophischen Grundlagen dieser Denkfigur |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandene Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar
Grundkenntnisse im Strafrecht AT und Interesse an historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Ja, ist bereits erfolgt. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 6 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 09. - 11. November 2017 in Luzern |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen: kurt.seelmann@doz.unilu.ch |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich?
• Martino Mona/Kurt Seelmann (Hrsg.), Grenzen des rechtfertigenden Notstands, 2006;
• Reinhard Merkel, Zaungäste? Über die Vernachlässigung philosophischer Argumente in der Strafrechtswissenschaft (und einige verbreitete Missverständnisse zu § 34 StGB), in: Institut für Kriminalwissenschaften Frankfurt a.M. (Hrsg.), Vom unmöglichen Zustand des Strafrechts, 1995, S. 171ff;
• Ulfrid Neumann, Die rechtsethische Begründung des „rechtfertigenden Notstands“ auf der Basis von Utilitarismus, Solidaritätsprinzip und Loyalitätsprinzip, in: Andreas von Hirsch/Ulfrid Neumann/Kurt Seelmann (Hrsg.), Solidarität im Strafrecht, 2013. S. 155ff.
2. Weitere Hinweise
• Paul Bockelmann, Hegels Notstandslehre, 1935;
• Anna Coninx, Das Solidaritätsprinzip im Lebensnotstand. Zufall, rationale Entscheidung und Verteilungsgerechtigkeit, 2012;
• Nikolai Iwangoff, Die Duldungspflichten im rechtfertigenden Notstand, 2009;
• Weyma Lübbe, Das Aggregationsproblem: Grundlagentheoretische Überlegungen zur Güterabwägung in Notstandslagen, in: Andreas von Hirsch, Ulfrid Neumann, Kurt Seelmann (Hrsg.), Solidarität im Strafrecht, 2013, S. 201ff;
• Michael Pawlik, Der rechtfertigende Notstand. Zugleich ein Beitrag zum Problem strafrechtlicher Solidaritätspflichten, 2002.
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