Dozent/in |
Ass.-Prof. Dr. iur. Anna Coninx; Prof. Dr. iur. Felix Bommer |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS181392 |
Semester |
Herbstsemester 2018 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Weitere Daten |
Einführungsveranstaltung: Donnerstag, 17. Mai 2018 von 16.15 - 18.00 h im Raum 4.B01 |
Inhalt |
Freiheitsstrafe, Verwahrung, stationäre Massnahme, strafprozessuale Zwangsmassnahmen, fürsorgerischer Freiheitsentzug, polizeiliche Präventivhaft: Der Freiheitsentzug nach schweizerischem Recht ist in vielfältiger Form möglich. Doch ist die Inhaftierung eines Menschen eine der schwersten staatlichen Eingriffe; er muss deshalb erstens gut begründet und zweitens klar begrenzt werden.
In diesem Blockseminar soll zunächst ein vertieftes Verständnis dafür entwickelt werden, wie der Freiheitsentzug in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten gerechtfertigt wird und welche Probleme sich dabei stellen. Mit Blick auf die Rechtfertigung der Freiheitsstrafe wollen wir uns insbesondere mit verschiedenen Straftheorien kritisch auseinandersetzen: Welche präventiven Begründungen der Freiheitsstrafe gibt es, welche dominieren unser Strafsystem, und welche Probleme stellen sich dabei? Wo liegt der Platz der Vergeltung im schweizerischen Sanktionensystem? Unser Sanktionenrecht zeichnet sich sodann durch ein Nebeneinander von Strafen und Massnahmen aus. Was sind die Gründe für ein zweispuriges System? Wie werden die freiheitsentziehenden sichernden und therapeutischen Massnahmen (Verwahrung und stationäre Massnahme) gerechtfertigt, wie unterscheidet sich diese Begründung von einer präventiv begründeten Strafe und welche Probleme stellen sich dabei? Ferner wollen wir auf aktuelle Probleme im Zusammenhang von Freiheitsentzügen zwecks Verbrechensbekämpfung jenseits des Strafrecht eingehen, zum Beispiel: Ist es legitim, jemandem in einer Psychiatrie fürsorgerisch unterzubringen, um Kriminalität zu bekämpfen? Oder: Soll man Menschen ohne dringenden Tatverdacht hinsichtlich einer bereits begangenen Straftat strafprozessual inhaftieren dürfen? Schliesslich wollen wir uns mit dem Freiheitsentzug im Schweizerischen Jugendstrafrecht auseinandersetzen: Weshalb und wie lange können jugendliche Straftäter weggesperrt werden? Sollte die Verwahrung eine Option im Jugendstrafrecht sein? |
Lernziele |
Die Teilnehmenden sollen die Fähigkeit erwerben, aktuelle kriminalpolitische Entwicklungen zu verstehen, zu hinterfragen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese kohärent zu vertreten. Zu diesem Zweck werden wir uns dem Thema aus unterschiedlichen Perspektiven nähern, und dieses rechtsphilosophisch, straftheoretisch, und grundrechtlich einzuordnen versuchen. Des Weiteren werden wir die aktuelle schweizerische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu ausgewählten Instituten diskutieren, Befunde der kriminologischen Forschung studieren sowie Urteile des Bundesgerichtes sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welche sich mit grundlegenden Fragen des Freiheitsentzugs auseinandersetzen, zusammen ansehen. |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Vorkenntnisse im Strafrecht I und II
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Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Ja, ist bereits erfolgt. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 6 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 17. - 19. Oktober 2018, Aarbergerhus Ligerz (BE)
Kosten: ca. CHF 120 plus Bahnticket nach Ligerz |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen:
anna.coninx@unilu.ch |
Material |
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