Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Walter Fellmann |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS201111 |
Semester |
Herbstsemester 2020 |
Durchführender Fachbereich |
Privatrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Fr), ab 18.09.2020, 08:15 - 10:00 Uhr, ZOOM |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist Teil der Rechtspflege. Sie ist an die Ziele des Rechtsstaats gebunden, derentwillen der Staat den Anwältinnen und Anwälten in den Verfahren vor Behörden und Gerichten eigene Befugnisse einräumt. Die Grundsätze der anwaltlichen Berufsausübung sind daher sowohl auf Bundesebene wie auch im kantonalen Recht geregelt. Wir sprechen vom Berufsrecht der Anwaltschaft oder einfach vom Anwaltsrecht. Dieses Anwaltsrecht ist Thema der Vorlesung. Sie stellt den Studierenden zum einen das öffentlich-rechtliche Berufsrecht, also vorab die Zulassung zum Anwaltsberuf, die Berufsregeln und die Disziplinaraufsicht sowie die interkantonale Freizügigkeit und die Ausübung des Berufs im freien Dienstleistungsverkehr mit der EU und der EFTA vor. Zum andern befasst sich die Vorlesung mit dem Rechtsverhältnis der Anwältinnen und Anwälte zu ihren Klienten, das durch das Recht des einfachen Auftrags geregelt ist. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16824467735 |
Lernziele |
Ziel ist es, den Studierenden im Hinblick auf eine Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt praxisrelevante Kenntnisse des für den Anwaltsberuf massgebenden Rechts zu verschaffen und ihr Verständis für die Bedeutung dieses Berufs im Rechtsstaat zu wecken. |
Voraussetzungen |
Kenntnisse des Verfahrensrechts (insbes. ZPO) von Vorteil |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Es wird ein intensiver Praxisbezug angestrebt. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
walter.fellmann@unilu.ch |
Material |
Vorlesungsplan mit Leseaufträgen etc. findet sich auf OLAT; weitere Unterlagen finden sich ebenfalls auf OLAT. |
Literatur |
Was ist unentbehrlich?
• Peter Gauch und Hubert Stöckli (Hrsg.), ZGB/OR, aktuelle Aufl. Diese Textausgabe enthält nicht nur das ZGB und OR selber, sondern auch wichtige Nebenerlasse, die im Unterricht benötigt werden (z.B. BGFA);
• Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 (SR 935.61);
• Walter Fellmann, Anwaltsrecht, 2. Aufl. Bern 2017 (Stämpfli). Diese Lehrmaterialien sind zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich. Was kann zur Vertiefung beigezogen werden?
• François Bohnet/Vincent Martenet, Droit de la profession d' avocat, Berne 2009 (Stämpfli);
• Walter Fellmann/Gaudenz Zindel (Hrsg.), Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. Aufl., 2011 (Schulthess). Prüfungsrelevante Erlasse
• Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911, SR 220;
• Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 (SR 935.61);
• Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0;
• Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008, SR 272;
• Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007, SR 312.0;
• Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG) vom 20. Dezember 1968, SR 172.021;
• Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997, SR 955.0;
• Gesetz über das Anwaltspatent und die Parteivertretung (Anwaltsgesetz, AnwG) SRL Nr. 280;
• Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte (AAV) SRL Nr. 281;
• Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) SRL Nr. 282;
• Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen;
• Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 03.07.1972 SRL Nr. 40;
• Standesregeln (SSR) des Schweizerischen Anwaltsverbands. |