Dozent/in |
lic. iur. Elisabeth Baumgartner; lic. iur. Marie-Ursula Kind |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS201138 |
Semester |
Herbstsemester 2020 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Do, 17.09.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 24.09.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 01.10.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 08.10.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 15.10.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B55 Do, 22.10.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B55 Do, 29.10.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B55 Do, 05.11.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 12.11.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 19.11.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 26.11.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 03.12.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 Do, 10.12.2020, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.A05 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Übergangsjustiz und Völkerstrafrecht sind zwar nicht ganz neue Rechtsgebiete, dennoch haben sie – nach einem Zwischenhoch unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg – erst nach dem Kalten Krieg, in den vergangenen zwanzig Jahren eine grössere praktische Bedeutung erlangt. Wir werden die wichtigsten Entwicklungen in diesen Gebieten beleuchten und das Völkerstrafrecht im engeren Sinne in den breiteren Zusammenhang der Vergangenheitsaufarbeitung (oder Übergangsjustiz, Transitional Justice) stellen. Anhand von konkreten Beispielen (z.B. Kosovo, Kolumbien, Tunesien, die beiden UNO ad hoc-Tribunale für Ex-Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR), hybride Strafgerichte, nationale Verfahren in Ruanda, Guatemala, Argentinien und in der Schweiz) wird analysiert, welche Bedeutung dabei das Völkerstrafrecht spielt und wie es zur Versöhnung und Konflikttransformation beitragen kann. Wir werden uns insbesondere mit dem Römer Statut des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag (ICC = IStGH) befassen. Das Römer-Statut nimmt heute im Völkerstrafrecht eine zentrale Stellung ein und hat auch das Schweizer StGB stark beeinflusst. In der Vorlesung wird auch die Umsetzung zentraler Punkte des Römer Statutes ins Schweizer Recht behandelt. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16824467713 |
Lernziele |
Die Studierenden sollen anhand konkreter Fallbeispiele und durch die Lektüre von Originaltexten einerseits einen Überblick über die aktuelle Diskussion zur Übergangsjustiz, andererseits zum Stand des materiellen Völkerstrafrechts und des Völkerstrafprozessrechts, gewinnen. Dazu gehören u.a. die historische Entwicklung dieser Rechtsgebiete, der derzeitige Bestand an völkerstrafrechtlichen Verbrechen, die zu ihrer Beurteilung zuständigen internationalen Gerichte sowie die Frage des Verhältnisses zwischen Völkerstrafrecht und nationalem Strafrecht.
Die Veranstaltung ist nicht als reine Vorlesung konzipiert. Vielmehr sollen Einzelfragen zu Transitional Justice und zum Völkerstrafrecht anhand von Originaltexten, Gerichtsentscheiden und Fallbeispielen übungsartig und unter Mitwirkung der Studierenden vertieft behandelt werden. |
Voraussetzungen |
Strafrecht Allg. und Besonderer Teil; Kenntnisse im Strafprozessrecht und im Völkerrecht erforderlich |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Vorlesung mit integrierten Übungen
Urteilstexte zur Hauptsache englisch, seltener französisch |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
elisabeth.baumgartner@doz.unilu.ch
marie.kind@doz.unilu.ch |
Material |
Den Studierenden werden die Materialien auf OLAT bereitgestellt. |
Literatur |
Lehrbücher (jeweils in aktueller Auflage):
• Kai Ambos: Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht – Völkerstrafrecht – europäisches Strafrecht, München oder
• Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht: Strafanwendungsrecht, europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht, Völkerstrafrecht, Baden-Baden. Prüfungsrelevante Erlasse
• Aktuelles StGB (SR 311.0);
• Vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und das erste und zweite Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 (SR 0.518.12, SR 0.518.23, SR 0.518.42, SR 0.518.51, SR 0.518.521, SR 0.518.522);
• IStGH Rules of Procedure and Evidence;
• Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (SR 0.312.1);
• Elements of Crime des Internationalen Strafgerichtshofes.
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