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Migrationsrecht


Dozent/in Prof. Dr. iur. Martina Caroni
Veranstaltungsart Vorlesung
Code HS201140
Semester Herbstsemester 2020
Durchführender Fachbereich Öffentliches Recht
Studienstufe Master
Termin/e Do, 17.09.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 24.09.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 01.10.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 08.10.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 15.10.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 22.10.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, HS 5
Do, 29.10.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, HS 5
Do, 12.11.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 19.11.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 26.11.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 03.12.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Do, 10.12.2020, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.A05
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür. Auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen.
Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migrantinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt.
Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweizerischen Bestimmungen (Ausländer- und Intergrationsgesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweizerischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Bestimmungen thematisiert werden.
E-Learning https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16824467710
Lernziele Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzungen, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrechtes zu erkennen und können das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen.
Voraussetzungen Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts-schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil.
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt lehrstuhl.caroni@unilu.ch
Literatur Was ist unentbehrlich?

• Martina Caroni/Nicole Scheiber/Christa Preisig/Margarete Zoeteweij, Migrationsrecht, 4. Auflage, Bern 2018;

• Gesetzessammlung „Migrationsrecht“. Diese Lehrmaterialien sind zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich. Prüfungsrelevante Erlasse

• Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), SR 142.20;

• Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), SR 142.201;

• Verordnung über die Einreise und Visumerteilung (VEV); SR 142.204;

• Verordnung überden Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung ausländischer Personen (VVWAL), SR 142.281;

• Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Euorpäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 77 S. 1 ff. (23. März 2016);

• Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit inkl. Anhang I (FZA), SR 0.142.112.681;

• Asylgesetz, SR 142.31;

• Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, SR 0.142.30;

• Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, SR 0.142.301;

• Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Dublin IIII-Verordnung), ABl. L 180 S. 31 ff. (29. Juni 2013).