Grundfragen strafrechtlicher Sanktionen
Dozent/in |
Ass.-Prof. Dr. iur. Stafan Maeder; Prof. Dr. iur. Felix Bommer |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS201257 |
Semester |
Herbstsemester 2020 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Weitere Daten |
Einführungsveranstaltung: Mittwoch, 13. Mai 2020 von 14.15 - 16.00 h |
Inhalt |
Das Strafrecht ist seit geraumer Zeit ständiger Gegenstand politischer und medialer Diskussionen und scheinbares Mittel zur Lösung zahlreicher und verschiedenster gesellschaftlicher Probleme. Entsprechend hektisch verhält sich die Gesetzgebung und ändert das Strafgesetzbuch mittlerweile mehrmals jährlich.
In diesen zumindest für das StGB unruhigen Zeiten ist es für mit Strafrecht befasste Juristinnen und Juristen entscheidend, die strafrechtlichen Grundfragen nicht aus den Augen zu verlieren. Das erlaubt eine rationale und auf begründeten Argumenten basierende Beurteilung von Strafgesetzen de lege lata et ferenda. Aus diesen Gründen sollen im Rahmen dieses Seminars Grundfragen strafrechtlicher Sanktionen diskutiert werden. Der vorgesehene Inhalt lässt sich in drei thematische Gruppen unterteilen:
Im ersten Themenbereich «Grundlagen der Sanktionen» geht es um Straftheorien in verschiedenen Facetten, insbesondere mit Blick darauf, ob wir Übelszufügung tatsächlich brauchen und ob das ausgerechnet in der Form der Freihetsstrafe geschen muss. Daneben interessiert aber bspw. auch, weshalb es überhaupt ein spezielles Jugendstrafrecht gibt. Der zweite Themenbereich widmet sich der Strafe, wobei es nicht nur um die Frage geht, was überhaupt eine Strafe ist. Vielmehr wird auch zu beleuchten sein, wie eine Strafe zugemessen und vollzogen wird. Einen dritten Themenblock bilden die Massnahmen, wobei es um diverse Problembereiche der freiheitsenziehenden Massnahmen gem. Art. 59 ff. StGB geht.
Um auch den Bezug zu strafrechtlichen Sanktionen in der Praxis herzustellen, werden in das Seminar ein Besuch der Strafanstalt Bostadel sowie voraussichtlich ein Gastreferat eines Psychiaters integriert. |
Lernziele |
Vertieftes dogmatisches und praktisches Verständnis strafrechtlicher Grundfragen; üben und verbessern des schriftlichen und mündlichen Ausdrucks sowie der juristischen Recherche und des kritischen Nachdenkens und Argumentierens. |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Inhaltliche: Kenntnisse im Strafrecht AT und BT, Interesse an strafrechtlichen Grundlagen und Spezialfragen |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Via UniPortal vom 15. bis 21. April 2020. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
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Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat (StuPO 2011) / 6 Credits (für Modul Seminar)
Benotete schriftliche Arbeit und Referat (StuPO 2016) / 4 Credits (für Modul Seminar)
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Hinweise |
Durchführung: 25.-27. November 2020 in Einsiedeln (Hotel Allegro)
Das Seminar wird von Ass.-Prof. Dr. Stefan Maeder gemeinsam mit Prof. Dr. Felix Bommer (Universität Zürich) durchgeführt, wobei Studierende beider Rechtsfakultäten zugelassen sind. Weil damit bis zu 20 Teilnehmer zugelassen sind, dauert das Seminar drei Tage (zwei Übernachtungen).
Selbst zu tragende Kosten pro Teilnehmer/in ca. CHF 220.- (plus Anreise nach Einsiedeln und Rückreise sowie Getränke.) |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen:
stefan.maeder@unilu.ch |
Material |
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Anzahl Anmeldungen |
12 von maximal 12 |
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