Fernstudium Der Westen als Rechtsgemeinschaft wurzelt in der Westkirche. Kirchliches Verfassungsrecht
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. can. et lic. theol. Adrian Loretan |
Veranstaltungsart |
Hauptvorlesung |
Code |
HS201371 |
Semester |
Herbstsemester 2020 |
Durchführender Fachbereich |
Theologie |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Weitere Daten |
- Aufschaltung der Unterlagen auf OLAT: Ende Woche
- Aufschaltung der Podcasts auf OLAT: bis spätestens eine Woche nach der Veranstaltung
- Zoom-Meetings: Montag, 5. Okt., und Montag, 26. Okt., jeweils um 16 Uhr |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Turnus |
Alle 3 Jahre |
Inhalt |
Die Rechtsordnung kennt nicht nur die Rechtssubjekte der Institution (Amtsträger), sondern achtet aufgrund der Taufwürde der Gläubigen und der Menschenwürde (DH 1) bzw. der Gottebenbildlichkeit (Gen 1,26–27) die Rechtssubjektivität aller Personen.
Die Rechtswissenschaft der Kirche entwickelte schon im 12. und 13. Jahrhundert eine juristische Theorie der Begrenzung der Befugnisse für kirchliche und weltliche Herrschaft. Dies zeigte sich u. a. in der brisanten Rezeptionsgeschichte des „Was alle angeht“-Prinzips. Die weiterreichende Wirkungsgeschichte für die Entstehung des modernen Demokratieverständnisses sollte nicht übersehen werden. Diese Bedeutung des Rechts im Einflussbereich der lateinischen Westkirche hat auch zum relativen Erfolg bei der Schaffung von Freiheit von politischer und moralischer Tyrannei im Westen beigetragen. Die übergrosse Mehrheit demokratischer Staaten stammt aus dem christlich geprägten Erfahrungsraum des Westens, der u.a. auf dem Recht der Westkirche aufbaut.
https://www.feinschwarz.net/der-westen-wurzelt-in-der-westkirche/ |
Lernziele |
Die kulturelle und aktuelle Bedeutung des Rechts der lateinischen Westkirche erkennen. |
Voraussetzungen |
Einleitungsvorlesung Kirchenrecht und Staatskirchenrecht mit bestandener Prüfung |
Sprache |
Deutsch |
Prüfung |
Unbenoteter Leistungsnachweis:
- mündliche Prüfung (2 Cr)
- Essay (2 Cr)
Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) |
Abschlussform / Credits |
siehe "Prüfung" / 0 Credits
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits
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Hinweise |
- Modus der Durchführung: Podcasts (wöchentlich) und Zoom-Meetings (freiwillig)
- Lehrveranstaltungsbeginn: Mo., 14.09.
- Der Kurseinstieg in der 1. Woche ist unverzichtbar.
- Hinweise zum Einstieg in die Lehrveranstaltung: Informationen auf OLAT
- Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Verfassungsrecht der Kirche
- MA RWP: Anmeldung mit Angabe des gewünschten Moduls innerhalb der Anmeldefrist an die Koordinatorin. |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
adrian.loretan@unilu.ch |
Literatur |
Christoph Böttigheimer u.a. (Hg.), Vaticanum 21. Die bleibenden Aufgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils im 21. Jahrhundert, Freiburg i. Br. 2016.
Sabine Demel und Klaus Lüdicke (Hg.) Zwischen Vollmacht und Ohnmacht. Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen, Freiburg i.Br. 2015.
Michael Böhnke/Thomas Schüller (Hg.), Gemeindeleitung durch Laien? Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse. Regensburg 2011.
Sabine Demel u.a. (Hg.), Krönung oder Entwertung des Konzils? Das Verfassungsrecht der katholischen Kirche im Spiegel der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, Saarbrücken 2007.
Heribert Hallermann, Pfarrei und pfarrliche Seelsorge. Ein kirchenrechtliches Handbuch für Studium und Praxis, Paderborn 2004. |
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