Inhalt |
Die Vorlesung Einführung ins Recht für Ökonomen und Ökonominnen ist eine zweisemestrige Lehrveranstaltung. In einem ersten Teil bietet die Veranstaltung im Herbstsemester (2 SWS) eine grundlegende Einführung in das Recht und vermittelt den ersten Teil der Grundlagen des Privatrechts. In einem zweiten Teil werden im Frühjahrssemester (3 SWS) der zweite Teil der Grundlagen des Privatrechts sowie die Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrechts behandelt. Dabei werden insbesondere Inhalte, die für Studierende der Ökonomie von Bedeutung sind, vermittelt. Es handelt sich dabei um folgende Themen: Teil I (Einführung und Privatrecht, Teil 1) (HS): Einführung ins Recht (Normativität, hard law und soft law, Gerechtigkeit), Rechtsquellen (Verfassung, Gesetz, untergesetzliche Regelungen, Standards, nationales, supranationales und internationales Recht), Institutionen (Bund, Kantone, Gemeinden, EU, international), Rechtsetzung und Rechtsanwendung (Rechtslehre, Auslegung, Subsumtion etc.), Vertragsrecht allgemeiner Teil (OR AT, insbesondere Vertragsabschluss, Leistungsstörungen), Vertragsrecht besonderer Teil (einzelne Verträge, insbesondere [Unternehmens-]Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Darlehen, Schenkung), Haftpflichtrecht (Grundlagen und ausgewählte Spezialgesetze), Stellvertretung, Handlungsvollmachten und Hilfspersonen(-haftung). Teil II (Privatrecht, Teil 2 und öffentliches Recht) (FS): Sachenrecht (insbesondere Inhalt und Erwerb von Eigentum sowie Grundpfandrechte), Personenrecht (insbesondere Rechts-, Urteils- und Handlungsfähigkeit sowie natürliche und juristische Personen) und Familienrecht (insbesondere Erwachsenenschutz und Ehescheidung sowie Grundzüge des Kindesrechts), Ehegüterrecht und Erbrecht (Grundzüge), Grundzüge des Staatsrechts Grund- und Menschenrechte, Staatliche Handlungsformen (Verordnung, Verfügung, öffentlich-rechtlicher Vertrag etc.), Wirtschaftsverfassung (Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie, Wettbewerbsneutralität, Bundeskompetenzen). |