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Trennung von Rechtsstaat und Religion. Risiken einer entgleisenden Säkularisierung


Dozent/in Prof. Dr. iur. can. et lic. theol. Adrian Loretan
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code HS211201
Semester Herbstsemester 2021
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e Mo, 20.09.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 27.09.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 04.10.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 18.10.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 25.10.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 08.11.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 15.11.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 22.11.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 29.11.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B57
Mo, 06.12.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, ZOOM
Mo, 13.12.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, ZOOM
Mo, 20.12.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, ZOOM
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus Alle 2 Jahre im HS
Inhalt Wie vertragen sich ein säkularer Staat und eine auf den Prinzipien der Aufklärung (Freiheit, Gleichheit, Solidarität) beruhende Gesellschaft mit dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften?
Die Französische Revolution hat sich antireligiös entwickelt. Nur so sah sie eine Möglichkeit, die Demokratie zu legitimieren gegen das Königtum, das mit dem christlichen Gottesgnadentum theologisch begründet wurde. Erst die Konzilserklärung (1965) zur Religionsfreiheit "Würde der menschlichen Person" enthielt ein klares Ja zum Grundrecht der Religionsfreiheit und damit zum modernen demokratischen Verfassungsstaat.
Die Religionsfreiheit wird in ihrer europäischen „Entstehung nicht den Kirchen, nicht den Theologen und auch nicht dem christlichen Naturrecht verdankt, sondern dem modernen Staat, den Juristen und dem weltlich rationalen Recht“, so Ernst-Wolfgang Böckenförde. Die typisch europäische Wurzel des säkularen Staates wurde in der Französischen Revolution (laicité) nochmals radikalisiert. Die Trennung von Staat und Religion kann aber auch anders gesehen werden als in Frankreich. Die USA und Deutschland entfalteten je ein anderes Trennungsmodell.
In der Vorlesung wird u.a. mit Habermas und in Kritik an Habermas (Charles Taylor) aufzuzeigen versucht, wie der gesellschaftliche und rechtsstaatliche Diskurs aus der antireligiösen Sackgasse herausfinden kann. Religiöse und atheistische Menschen sollen ihre Argumente in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen können.
Lernziele Verschiedene „Trennungsbegriffe“ anwenden und überschreiten lernen

Erarbeiten von institutionellen Denk-Kategorien

Analysieren, was Rechtsinstitutionen von anderen Institutionen unterscheidet
Voraussetzungen Einführung ins Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Sprache Deutsch
Prüfung Unbenoteter Leistungsnachweis:
Mündliche Prüfung (2 Cr)
Essay (2 Cr)

Mündliche benotete Prüfung (3 Cr)
Abschlussform / Credits siehe "Prüfung" / 0 Credits
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits
Hinweise Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Einführung in das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche; Verfassungsrecht der Kirche und Theologie des Kirchenrechts
Hörer-/innen Ja
Kontakt adrian.loretan@unilu.ch
Literatur René Pahud de Mortanges (Hrsg), Staat und Religion in der Schweiz des 21. Jh. Zürich 2020, vor allem der Artikel von Eva Maria Belser 381-420.

Julia Hänni, Sebastian Heselhaus, Adrian Loretan (Hg.), Religionsfreiheit im säkularen Staat. Aktuelle Auslegungsfragen in der Schweiz, in Deutschland und weltweit, Zürich 2019.

Lorenz Engi, Die religiöse und ethische Neutralität des Staates, Zürich 2017. Adrian Loretan, Wahrheitsansprüche im Kontext der Freiheitsrechte, Zürich 2017 (Religionsrechtliche Studien Bd. 3).

Karl Kardinal Lehmann, Toleranz und Glaubensfreiheit. Geschichte und Gegenwart in Europa, Freiburg i.Br. 2015.

Barbara Gartner, Der religionsrechtliche Status islamischer und islamistischer Gemeinschaften, Wien 2011.

Simon Schädler, Der Schutz des religiösen Friedens als Staatsaufgabe. Eine juristische Untersuchung des öffentlichen Interesses am Frieden zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Zürich 2014.