Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS211251 |
Semester |
Herbstsemester 2021 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Di), ab 21.09.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, 4.B51 wöchentlich (Di), ab 07.12.2021, 10:15 - 12:00 Uhr, online coaching |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Diese Veranstaltung vermittelt einen Überblick sowohl über das materielle als auch das formelle Verwaltungsstrafrecht, welches echtes Strafrecht und kein Verwaltungsrecht ist. Die Veranstaltung richtet sich damit vor allem an Strafrechtsinteressierte. Unzählige Verstösse gegen das Verwaltungsrecht des Bundes, vom einfachen Zollvergehen über international verflochtene Verstösse gegen das Heilmittelgesetz bis hin zum komplexen Leistungs- oder Abgabebetrug unter Zuhilfenahme gefälschter Urkunden, werden jedes Jahr von den zuständigen Ermittlern verfolgt und bestraft sowie auf Ersuchen hin von den kantonalen Gerichten beurteilt. Dies geschieht materiellrechtlich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und an Hand der einschlägigen Sachgesetze; bei Regelungslücken können die Vorschriften des StGB einschlägig sein. In formellrechtlicher Hinsicht ist der verfahrensrechtliche Teil des Verwaltungsstrafgesetzes anzuwenden. Neben der Vermittlung der materiell- und formellrechtlichen Grundlagen und Grundbegriffe des Verwaltungsstrafrechts befasst sich die Lehrveranstaltung vor allem auch mit den Schnittstellenproblemen, die einerseits daraus resultieren, dass das VStrR bei seiner Anwendung an den revidierten Allgemeinen Teil des StGB angepasst werden muss und die sich andererseits aus der Frage ergeben, inwieweit der Rechtsanwender in verfahrensrechtlicher Hinsicht an allgemeine strafprozessuale Grundsätze, Prinzipien und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR gerade keinen generellen Bezug auf die schweizerische StPO nimmt. Diese Fragen können nicht geklärt werden, ohne zuvor ganz grundsätzlich den Standort des Verwaltungsstrafrechts im System der Rechtsordnung zu bestimmen. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/17056071787 |
Lernziele |
Die Studierenden sollen das Verwaltungsstrafrecht kennenlernen und ein Verständnis für die "Schnittstellenprobleme" zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Kriminalstrafrecht entwickeln. |
Voraussetzungen |
Eine motivierte und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht sowie eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes werden erwartet.
Grundkenntnisse im Strafrecht AT und BT sowie im Strafprozessrecht; vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind nicht erforderlich |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Eine Programmübersicht folgt zu Semesterbeginn |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.eicker@unilu.ch |
Material |
Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR); Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO), Lehrbuch zum Verwaltungsstrafrecht |
Literatur |
• Eicker/Frank/Achermann, Lehrbuch zum Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrecht, Bern 2012;
• Eicker, Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel – Herausforderung für Strafverfolgung und Strafverteidigung, Bern 2017;
• Eicker, Aktuelle Herausforderungen für die Praxis im Verwaltungsstrafverfahren, Bern 2013;
• Eicker/Frank/Markwalder/Achermann, Basler Kommentar zum Verwaltungsstrafgesetz, Basel 2020;
• Eicker/Huber/Baris, Grundriss des Strafprozessrechts – Mit besonderer Berücksichtigung des Kantons Luzern, Bern 2014 (1. Aufl.), 2020 (2. Aufl.). Prüfungsrelevante Erlasse
• SR 313.0 Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 in zum Prüfungszeitpunkt aktueller Fassung;
• SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 in zum Prüfungszeitpunkt aktueller Fassung;
• SR 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 in zum Prüfungszeitpunkt aktueller Fassung.
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