Sie sind nicht angemeldet

Ohne Menschenrechte nach innen als Menschenrechtsanwältin nach aussen gelähmt? Die Menschenrechte und die katholische Kirche


Dozent/in Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger; Prof. Dr. iur. can. lic. theol. Adrian Loretan
Veranstaltungsart Hauptseminar
Code HS221373
Semester Herbstsemester 2022
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master Doktorat
Termin/e Fr, 28.10.2022, 13:15 - 18:00 Uhr, 3.B47
Sa, 29.10.2022, 08:15 - 16:00 Uhr, 3.B47
Fr, 25.11.2022, 13:15 - 18:00 Uhr, 3.B47
Sa, 26.11.2022, 08:15 - 16:00 Uhr, 3.B47
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus Kein Turnus
Inhalt Der Zivilisationsbruch der Wannseekonferenz von 1942 (11 Mio. Juden in Europa sollen umgebracht werden) schreit nach einer neuen normativen Grundlage. Die Antwort lautet: Jeder Mensch hat eine Würde und daraus folgende Rechte (Pius XII, Weihnachtsansprache von 1942). Die UNO Charta (1945), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), das deutsche Grundgesetz (1949), die Enzyklika Pacem in terris von Johannes XXIII. (1963), das Zweite Vatikanische Konzil (DH 1; NA 5; LG 32; GS 29), die Schweizer Bundesverfassung 1999 nehmen den Gedanken auf. Obwohl die rechtsphilosophische Tradition der Rechtswissenschaft der Kirche (Naturrecht) einen derart bedeutenden Beitrag geliefert hatte, fürchtet sich die Kirche immer noch vor den Menschenrechten bzw. den Kinderrechten. Die absolutistische Monarchie Kirche kennt keine einklagbaren Grundrechte, nachdem ein entsprechendes Grundgesetz (Lex Ecclesiae Fundamentalis), das der Kirchenrechtler Paul Vl. vorbereiten liess, von Johannes Paul II. nicht promulgiert wurde. Ohne Grundrechte, das heisst ohne rechtlich geschützte Würde der menschlichen Person aufgrund der Ebenbildlichkeit Gottes, kann die sexuelle Gewalt von Priestern in der katholischen Kirche nicht aufgearbeitet werden. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft die ethischen Aussagen der katholischen Theologie vor dem Tribunal einer aufgeklärten Philosophie und Gesellschaft infrage gestellt werden.
Schlagworte Gender/Diversity ; Nachhaltigkeit
Lernziele Die normative Basis von Ethik und Recht verstehen lernen:

Menschenrechtlich ethisch und die normative Basis von Ethik und Recht verstehen lernen.

Menschenrechtlich ethisch und rechtlich denken lernen.

Menschenrechte in einer Institution anwenden lernen.

Menschenrechtsverletzungen erkennen und analysieren.
Voraussetzungen Einleitungsvorlesung oder Hauptvorlesung im Bereich KR/StaatsKR
Sprache Deutsch
Begrenzung Max. 20 Teilnehmende
Anmeldung Kontaktaufnahme bis 1. Oktober (Anmeldung auch via UniPortal erforderlich) für Themenvergabe- im Bereich Kirchenrecht und Staatskirchenrecht mit Prof. Dr. Adrian Loretan: mailto:adrian.loretan@unilu.ch - für Themenvergabe im Bereich Theologische Ethik mit Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger: mailto:alexandra.kaiser@unilu.ch
Prüfung Bestätigte Teilnahme mit Referat (3 Cr)

Benotete schriftliche Arbeit (4 Cr)
Abschlussform / Credits keine Prüfung / 0 Credits
Bestätigte Teilnahme mit Zusatzleistung / 3 Credits
Benotete schriftliche Arbeit / 4 Credits
Hinweise Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Verfassungsrecht der Kirche
Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Theologische Ethik: Fundamentalmoral: «Grundlegung einer theologischen Ethik»; «Freiheit, Gewissen, Gesetz»; «Sünde, Schuld, Gnade, Umkehr und Versöhnung»; Spezialmoral: «Christliche Tugendlehre»; «Ehe und Familie, Geschlechtlichkeit»; «Bioethik»; Sozialethik
Hörer-/innen Nein
Kontakt peter.kirchschlaeger@unilu.ch / adrian.loretan@unilu.ch
Literatur Samuel Moyn, Christian Human Rights, 2015 University of Pennsylvania Press. Martin Baumeister/Michael Böhnke/Marianne Heimbach-Steins/Saskia Wendel (Hg.), Menschenrecht in der katholischen Kirche. Historische, systematische und praktische Perspektiven, Paderborn 2018. Doris Reisinger, Christian Röhl, Nur die Wahrheit rettet. Der Missbrauch in der kath. Kirche und das System Ratzinger, München 2021.Peter G. Kirchschläger, Menschenrechte und Religionen. Nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten (Gesellschaft - Ethik - Religion 7), Paderborn 2016.Peter G. Kirchschläger (Hrsg.), Die Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber den Menschenrechten (Religionsrechtliche Studien 4), Zürich 2017.