Der Begriff «Ehre» im strafrechtlichen Kontext
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker und Assistierende |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS231035 |
Semester |
Herbstsemester 2023 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
Mi, 17.05.2023, 16:15 - 18:00 Uhr, ZOOM (Einführungsveranstaltung) |
Inhalt |
Der Begriff «Ehre» wird im strafrechtlichen Kontext insbes. mit den «Ehrverletzungsdelikten» und im Bereich der Tötungsdelikte mit dem «Ehrenmord» in Verbindung gebracht. Dies sind wichtige, aber längst nicht alle Themenkomplexe in denen der Terminus «Ehre» und das mit ihm verbundene Konzept eine Rolle spielen. Die angesprochenen Deliktskategorien deuten die Richtungen an, inwiefern die «Ehre» in strafrechtlichen Überlegungen Bedeutung hat: Zum einen hat der Gesetzgeber Strafvorschriften erlassen, um die «Ehre» als schützenswertes Rechtsgut vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Die Verletzung des Rechtsguts Ehre ist also unter Strafe gestellt. Zum anderen gibt es Handlungen, die darauf zielen, die «Ehre» zu schützen oder wiederherzustellen, wobei der Täter nicht davor zurückschreckt, einen Straftatbestand zu verwirklichen. Insoweit kann von «Ehrschutzdelikten» gesprochen werden. Anders formuliert ist die «Ehre» einmal Motiv für den Gesetzgeber, Strafvorschriften zu erlassen, um das Rechtsgut Ehre zu schützen; ein anderes Mal ist die «Ehre» ein Handlungsmotiv für den Täter unter Inkaufnahme strafrechtlich geschützte Rechtsgüter anderer zu verletzen. Das Seminar wird auf der Basis notwendiger Grundlagen an aktuell diskutierten Beispielen aufzeigen, wo im Bereich des Strafrechts eine Verletzung des Rechtsguts «Ehre» zu Strafsanktionen führt und wo ein vom Täter beabsichtigter Schutz von «Ehre» ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen hat. |
Lernziele |
Entwicklung und Präzisierung einer Forschungsfrage und deren Bearbeitung nach wissenschaftlichen Standards. Erschliessung neuer Themen auf der Basis bereits erworbenen Wissens, juristische Recherche, klare Gedanken-und Leserführung, kritisches Nachdenken über das Recht, Beachtung formaler Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, Verbesserung schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit. |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar. Bereitschaft, sich in Anknüpfung an das im Strafrecht bereits Gelernte in neue Themen einzuarbeiten. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Via UniPortal vom 6. bis 20. April 2023. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
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Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 15./16. November 2023 in Weggis (LU)
Kosten: ca. CHF 100.00 (plus Reise) |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen: andreas.eicker@unilu.ch |
Anzahl Anmeldungen |
13 von maximal 14 |
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