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Soziales Privatrecht


Dozent/in Ass.-Prof. Dr. iur. Oliver D. William
Veranstaltungsart Seminar
Code HS231037
Semester Herbstsemester 2023
Durchführender Fachbereich Privatrecht
Studienstufe Bachelor
Termin/e Do, 11.05.2023, 16:15 - 18:00 Uhr, 4.B01
Weitere Daten Durchführung: 9.-10. November 2023 in Olten
Umfang Blockveranstaltung
Inhalt Bei der Konzeptionierung insbesondere des Vertragsrechts ging man davon aus, dass vertragliche Vereinbarungen von ebenbürtigen Parteien ausgehandelt werden. Stehen sich beim Vertragsschluss gleich «starke» Parteien gegenüber, sind diese – so die Idee – selbst im Stande, für «Vertragsgerechtigkeit» zu sorgen. Aus diesem Grund sah man eine weitgehende Vertragsfreiheit vor.In Wirklichkeit standen sich beim Vertragsschluss oftmals nicht ebenbürtige Parteien gegenüber. Die «stärkere» Partei war im Stande, die Vertragsbedingungen zu diktieren und die weitgehende Vertragsfreiheit zu ihren Gunsten auszunutzen. Von einer wirklichen Vertragsgerechtigkeit konnte regelmässig nicht gesprochen werden. Um diesem Missstand entgegenzutreten, sollte die Vertragsfreiheit nicht zuletzt auch durch privatrechtliche Regulierungen eingeschränkt werden. Das Bundesgericht formulierte dies in BGE 123 III 292, E. 2e) aa), folgendermassen:«Beruhte das Obligationenrecht des Jahres 1881 noch auf einer «rein geschäftsmässigen Auffassung des Verkehrslebens»[…], wandte bereits die Revision von 1911 - u.a. mit der Einführung des zivilrechtlichen Wuchertatbestands - sich einem vermehrt materialen Vertragsdenken zu, und hat diese Tendenz sich im sogenannt sozialen Privatrecht kontinuierlich verstärkt. Das Vertragsrecht wird zunehmend «materialisiert», die formale Vertragsfreiheit durch materielle Vertragsgerechtigkeit verdrängt, besonders deutlich etwa in den Gebieten des Miet- und Arbeitsrechts, des Konsumentenschutzes oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.»Seitdem sich das Bundesgericht entsprechend geäussert hat, sind mehr als 25 Jahre vergangen. Hat sich die bundesgerichtliche Hypothese, dass die materielle Vertragsgerechtigkeit die formale Vertragsfreiheit zunehmend verdrängt, bewahrheitet?Im Seminar «Soziales Privatrecht» soll anhand verschiedener Beispiele überprüft werden, wie sozial das hiesige Privatrecht wirklich ist und wie gut die «schwächere» Partei in unserer Rechtsordnung geschützt wird. Je nach Thema lohnt sich ein Vergleich mit benachbarten Rechtsordnungen (z.B. D, F, EU), um die schweizerische Rechtslage besser einordnen zu können.
Lernziele - Entwickeln eines Verständnisses dafür, wie mit privatrechtlichen Mitteln soziale Ziele verfolgt werden;
- Üben und verbessern des schriftlichen und mündlichen Ausdrucks;
- Fördern des kritischen Nachdenkens und Argumentierens;
- Üben und verbessern der juristischen Recherche.
Voraussetzungen Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandene Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar
Inhaltlich: Kenntnisse des allgemeinen Vertragsrechts und Bereitschaft, sich in Fragen des sozialen Privatrechts einzuarbeiten
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja
Anmeldung Via UniPortal vom 6. bis 20. April 2023. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
Hinweise Selbst zu tragende Kosten pro Teilnehmer/in ca. CHF 100.- exkl. Getränke zum Mittagessen (plus An- und Rückreise sowie ein erschwingliches Nachtessen)
Hörer-/innen Nein
Kontakt Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen: oliver.william@unilu.ch
Anzahl Anmeldungen 14 von maximal 14