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Gesundheitsrecht für GesundheitswissenschaftlerInnen


Dozent/in Dr. iur. Dario Picecchi
Veranstaltungsart Vorlesung
Code HS241031
Semester Herbstsemester 2024
Durchführender Fachbereich Gesundheitswissenschaften
Studienstufe Bachelor
Termin/e Di, 17.09.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 24.09.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 01.10.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 08.10.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 15.10.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 22.10.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 29.10.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 05.11.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 12.11.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 19.11.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 26.11.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 03.12.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 10.12.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Di, 17.12.2024, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt
Das Gesundheitsrecht regelt alle Rechtsfragen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens. Dazu gehören beispielsweise Fragestellungen zum Verhältnis zwischen Arzt und Patientin, zur Vergütung medizinischer Leistungen durch die Krankenversicherungen oder zur Zulässigkeit fortpflanzungsmedizinischer Behandlungsmethoden. Studierende, die später im Gesundheitswesen – etwa in der medizinischen Leistungserbringung, der öffentlichen Verwaltung, bei Krankenversicherungen oder Pharmaunternehmen – tätig sein möchten, sollten mit den bedeutendsten gesundheitsrechtlichen Themen und Problemstellungen vertraut sein.

In der Lehrveranstaltung werden daher einzelne Themenbereiche des Gesundheitsrechts vertieft behandelt. Konkret geht es um folgende Themen:
- internationale und verfassungsrechtliche Grundlagen des Gesundheitsrecht;
- rechtliche Regelung des Ärztinnen-Patienten-Verhältnisses; 
- öffentlich-rechtlicher Gesundheitsschutz;
- Epidemienrecht;
- Transplantationsrecht;
- Fortpflanzungsmedizinrecht;
- Humanforschungsrecht;
- Heilmittelrecht; und
- Krankenversicherungsrecht.

In der Lehrveranstaltung zeigt der Dozent den Studierenden, wie sie mit juristischen Fragen in der Medizin und dem Gesundheitswesen umzugehen haben. Zudem werden sie für gesundheitsrechtliche Problemstellungen sensibilisiert und können darüber hinaus selbstständig mögliche Lösungsansätze entwickeln.

Die rechtlichen Ausführungen werden jeweils durch Exkurse in andere Wissensgebiete – z.B. in die Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik oder Bioethik – ergänzt, was einen interdisziplinären Dialog ermöglicht.
Lernziele Die Studierenden...
...kennen und verstehen die wichtigsten Grundlagen und Regelungen des Gesundheitsrechts.
...sind in der Lage, gesundheitsrechtliche Probleme zu erkennen und richtig einzuordnen.
...können Fallbeispiele mit den behandelten rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen lösen.
...hinterfragen die geltenden rechtlichen Regelungen kritisch und erkennen Verbesserungspotenzial.
Sprache Deutsch
Anmeldung https://elearning.hsm-unilu.ch/course/view.php?id=751
Prüfung Benotete schriftliche Prüfung
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 3 Credits
Hinweise Lehr- und Lernformate:
Vorlesung mit aktiver Teilnahme der Studierenden sowie Vor- und Nachbereitung
Hörer-/innen Ja
Kontakt dario.picecchi@doz.unilu.ch
Literatur
Die Studierenden können die prüfungsrelevanten Erlasse auf der Webseite des Bundes bzw. des Kantons Luzern abrufen. Um die Lehrveranstaltung erfolgreich zu absolvieren, ist Folgendes unentbehrlich:
- Folien des Dozenten, die auf Moodle hochgeladen werden;
- ergänzende Literatur, die auf Moodle hochgeladen wird;
- das Lehrbuch von GÄCHTER THOMAS/RÜTSCHE BERNHARD, Gesundheitsrecht, Ein Grundriss für Studium und Praxis, 5. Aufl., Basel 2023;

- prüfungsrelevante Erlasse:
- Schweizerische Bundesverfassung (BV; SR 101);
- Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210);
- Obligationenrecht (OR; SR 220);
- Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern (GesG; SRL 800);
- Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11);
- Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101);
- Transplantationsgesetz (TxG; SR 810.21);
- Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG; SR 810.11);
- Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30);
- Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21);
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1);
- Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10);
- Krankenversicherungsverordnung (KVV; SR 832.102).

Die Studierenden können die prüfungsrelevanten Erlasse auf der Webseite des Bundes bzw. des Kantons Luzern abrufen. 

Weitere Bemerkungen zu den Unterrichtsmaterialien sowie ergänzende Literaturhinweise gibt es in der ersten Vorlesungsstunde.