Termin/e |
Di, 17.09.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, HS 4 Di, 24.09.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 01.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 08.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 15.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 22.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 29.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 05.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 12.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 19.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 26.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 03.12.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 Di, 10.12.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02 |
Inhalt |
Das juristische Studium konzentriert sich hauptsächlich auf die Rechtsanwendung, auf die Umsetzung und Durchsetzung des bereits gesetzten Rechts also. Juristische Arbeit erschöpft sich aber nicht in der Anwendung und Durchsetzung von Normen, die Politik und Verwaltung vorgängig geschaffen haben. Juristinnen und Juristen wirken vielmehr auch bereits bei der Entstehung von Rechtsnormen mit und bringen ihre Fähigkeiten in den Rechtsetzungsprozess ein. Rechtsetzung ist ein rechtlicher und auch ein politischer Prozess. Als solcher erfordert er nicht nur eine Offenheit für interdisziplinäre Fragestellungen, sondern auch konzeptionelle und vermittelnde Fähigkeiten. Über diese Kompetenzen müssen all jene Juristinnen und Juristen verfügen, welche in Verwaltung, Verbänden, Parteien und Politik tätig sind oder es sein wollen. Rechtsetzungslehre, auch Legistik genannt, ist als Fach zwischen Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtstheorie anzusiedeln, bedient sich aber auch rechtsphilosophischer und interdisziplinärer Erkenntnisse. Darüber hinaus ist die Rechtsetzungslehre ein stark praxisorientiertes Fach. In der Lehrveranstaltung werden neben Technik, Methodik und Verfahren der Rechtsetzung auch deren rechtliche Voraussetzungen, sowie Qualität und Funktionen von Rechtsnormen thematisiert. Die theoretischen Inhalte werden ergänzt durch praktische Teile, in denen Gesetzesbestimmungen formuliert und ein Gesetzgebungsverfahren durchgespielt werden. |
Literatur |
Georg Müller/Felix Uhlmann/Stefan Höfler: Elemente einer Rechtssetzungslehre, 4.
Aufl., Zürich 2024.
Was
ist unentbehrlich?
Bundesverfassung (SR 101).
Weitere
Hinweise
Weitere Literatur
wird in der Vorlesung bekannt gegeben.
Prüfungsrelevante
Erlasse
• Bundesverfassung (BV; SR 101);
• Parlamentsgesetz
(ParlG; SR 171.10);
• Vernehmlassungsgesetz
(VlG; SR 172.061);
• Regierungs-
und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; 172.010);
• Publikationsgesetz
(PublG; 170.512). |