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Rechtsetzungslehre


Unterrichtsmodus Präsenzunterricht + Podcast
Dozent/in Dr. iur. Lucy Keller
Veranstaltungsart Vorlesung
Code HS241200
Semester Herbstsemester 2024
Durchführender Fachbereich Öffentliches Recht
Studienstufe Master
Termin/e Di, 17.09.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, HS 4
Di, 24.09.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 01.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 08.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 15.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 22.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 29.10.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 05.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 12.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 19.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 26.11.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 03.12.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Di, 10.12.2024, 14:15 - 16:00 Uhr, 4.B02
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Das juristische Studium konzentriert sich hauptsächlich auf die Rechtsanwendung, auf die Umsetzung und Durchsetzung des bereits gesetzten Rechts also. Juristische Arbeit erschöpft sich aber nicht in der Anwendung und Durchsetzung von Normen, die Politik und Verwaltung vorgängig geschaffen haben. Juristinnen und Juristen wirken vielmehr auch bereits bei der Entstehung von Rechtsnormen mit und bringen ihre Fähigkeiten in den Rechtsetzungsprozess ein.
Rechtsetzung ist ein rechtlicher und auch ein politischer Prozess. Als solcher erfordert er nicht nur eine Offenheit für interdisziplinäre Fragestellungen, sondern auch konzeptionelle und vermittelnde Fähigkeiten. Über diese Kompetenzen müssen all jene Juristinnen und Juristen verfügen, welche in Verwaltung, Verbänden, Parteien und Politik tätig sind oder es sein wollen.
Rechtsetzungslehre, auch Legistik genannt, ist als Fach zwischen Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtstheorie anzusiedeln, bedient sich aber auch rechtsphilosophischer und interdisziplinärer Erkenntnisse. Darüber hinaus ist die Rechtsetzungslehre ein stark praxisorientiertes Fach.
In der Lehrveranstaltung werden neben Technik, Methodik und Verfahren der Rechtsetzung auch deren rechtliche Voraussetzungen, sowie Qualität und Funktionen von Rechtsnormen thematisiert. Die theoretischen Inhalte werden ergänzt durch praktische Teile, in denen Gesetzesbestimmungen formuliert und ein Gesetzgebungsverfahren durchgespielt werden.
E-Learning 24HS RF Rechtsetzungslehre
Lernziele Die Studentinnen und Studenten kennen zentrale Fragen, Antworten und Inhalte der Rechtsetzungslehre; sie sind in der Lage, Rechtsnormen korrekt zu konzipieren und zu formulieren und die Voraussetzungen guter Gesetzgebung zu benennen.
Voraussetzungen Staats- und Verwaltungsrecht, Interesse an interdisziplinären Fragestellungen
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt lucy.keller@doz.unilu.ch
Literatur

Georg Müller/Felix Uhlmann/Stefan Höfler: Elemente einer Rechtssetzungslehre,

4. Aufl., Zürich 2024.

Was ist unentbehrlich?

Bundesverfassung (SR 101).

Weitere Hinweise

Weitere Literatur wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Prüfungsrelevante Erlasse

    Bundesverfassung (BV; SR 101);

    Parlamentsgesetz (ParlG; SR 171.10);

    Vernehmlassungsgesetz (VlG; SR 172.061);

    Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; 172.010);

    Publikationsgesetz (PublG; 170.512).