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Übungen Handels- und Gesellschaftsrecht - Gruppe 3


Ausfall Am 29.11.24 finden keine Übungen zum HaGesRe statt.
Dozent/in Prof. Dr. iur. Karin Müller
Veranstaltungsart Übung
Code HS241329
Semester Herbstsemester 2024
Durchführender Fachbereich Privatrecht
Studienstufe Bachelor
Termin/e wöchentlich (Fr), ab 08.11.2024, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 4
Umfang 1 Semesterwochenstunde
Turnus 5 Doppellektionen Ende Semester
Inhalt
In den «Übungen Handels- und Gesellschaftsrecht» wird der Stoff der Vorlesung «Handels- und Gesellschaftsrecht» anhand konkreter Fälle repetiert. Dabei wird auch das bereits in früheren Übungen erworbene Wissen zur Falllösungstechnik vertieft. 
Die Übungen dienen als Vorbereitung auf die Prüfung «Handels- und Gesellschaftsrecht».
Die Fallbesprechungen sind interaktiv und erfordern die aktive Mitarbeit der Studierenden. Zu diesem Zweck ist es unerlässlich, dass die Studierenden die Fälle sorgfältig vorbereiten.
E-Learning 24HS RF Übungen Handels- und Gesellschaftsrecht (5. Semester)
Lernziele Die Studierenden haben den gesamten Stoff der Vorlesung «Handels- und Gesellschaftsrecht» präsent. Sie sind in der Lage, das Gelernte methodisch korrekt auf konkrete, komplexe Sachverhalte anzuwenden und zu überzeugenden Lösungen zu gelangen.
Voraussetzungen Paralleler Besuch der Vorlesung "Handels- und Gesellschaftsrecht"
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja, 70 pro Gruppe; Eintrag in OLAT-Lerngruppe berechtigt zur Teilnahme.
Hinweise Die Übungen werden auf zwei Semester (HS und FS) verteilt.
Hörer-/innen Nein
Kontakt karin.mueller@unilu.ch
Literatur

 Was ist unentbehrlich?

    Fallsammlung (zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich und auf OLAT aufgeschaltet);

    ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210);

   OR (Obligationenrecht, SR 220);

   HRegV (Handelsregisterverordnung; SR 221.411);

   FusG (Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung; SR 221.301);

   RAG (Revisionsaufsichtsgesetz; SR 221.302);

    FIDLEG (Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen; SR 950.1);

    BEG (Bundesgesetz über Bucheffekten; SR 957.1);

    ZPO (Schweizerische Zivilprozessordnung; SR 272).