Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Bernd Hecker, Universität Tübingen, D |
Veranstaltungsart |
Gastlehrveranstaltung |
Code |
HS241551 |
Semester |
Herbstsemester 2024 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Do, 24.10.2024, 16:15 - 20:00 Uhr, E.508 Fr, 25.10.2024, 09:15 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr, E.508 Sa, 26.10.2024, 09:15 - 13:00 Uhr, 3.B58 Mi, 06.11.2024, 08:30 - 09:30 Uhr, HS 1 (Prüfung) |
Umfang |
1 Semesterwochenstunde |
Turnus |
Blockveranstaltung |
Inhalt |
Die Strafrechtsentwicklung in Europa wird von zahlreichen und vielschichtigen Europäisierungsfaktoren allgemeiner und bereichsspezifischer Natur geprägt. Ein echter europäischer Rechtsraum, in dem die nationalen Strafrechtssysteme vereinheitlicht sind bzw. eine supranationale Strafgewalt mit eigenen Justizorganen aufgrund eines genuin europäischen Straf- und Strafverfahrensrechts tätig ist, existiert auch nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon (noch) nicht. Dennoch hat sich in der Strafrechtswissenschaft die Rede vom „Europäischen Strafrecht“ als allgemein anerkannter Sammelbegriff für einen eigenständigen strafrechtlichen Forschungsgegenstand durchgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Rechtsmaterie eigener Art, die sowohl strafrechtsrelevantes Unions- und regionales Völkerrecht als auch unions- und völkerrechtlich beeinflusstes nationales Strafrecht umfasst. Im Blickfeld des Europäischen Strafrechts stehen somit zum einen alle das Straf- und Strafverfahrensrecht der europäischen Staaten unmittelbar oder mittelbar beeinflussenden Normen der europäischen Verträge (EUV, AEUV) und des Völkerrechts (EMRK) sowie das abgeleitete Recht (z. B. Richtlinien, Verordnungen, Rahmenbeschlüsse, Übereinkommen) der supranationalen und internationalen Organisationen Europas (EU, Europarat, OECD). Zum anderen umfasst das Europäische Strafrecht die durch Primär- und Sekundärrecht in vielfältiger Weise überlagerten Strafrechtsregelungen des innerstaatlichen Rechts, also das europäisierte nationale Strafrecht („nationales Europäisches Strafrecht“). Am 01.06.2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft als erste supranationale Strafverfolgungsbehörde ihre operative Arbeit aufgenommen. Die Vorlesung behandelt viele Themenbereiche, die für den Nicht-EU-Staat Schweiz von unmittelbarer rechtlicher Relevanz sind, namentlich die transnationale Strafverfolgung (Rechtshilfeverkehr) in Europa. Hervorzuheben ist etwa das im Jahre 2026 zum Einsatz kommende neue EU-Instrument der E-Evidence-VO, das auf eine Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel (z.B. Chat-Nachrichten) abzielt. Seit 12.12.2008 ist die Schweiz assoziiertes Mitglied der polizeilichen und justiziellen Schengenkooperation mit den EU-Mitgliedstaaten und somit noch stärker als je zuvor in die grenzüberschreitende europäische Strafrechtspflege eingebunden. Die Strafrechtsentwicklung innerhalb der EU sollte bei Schweizerischen Strafjuristen schon deshalb auf praktisches Interesse stoßen, weil sich aufgrund der zentralen geografischen Lage der von „EU-Ausland“ umgebenen Schweiz („Transitland“) vielfältige transnationale Fallkonstellationen ergeben.
Vorlesungsplan (24.10.-26.10. 2024) A. Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts I. Was ist „Europäisches Strafrecht“? II. Europäisches Strafrecht als Querschnittsdisziplin III. Grenzüberschreitende Bezüge des Strafrechts B. Die Träger des Europäischen Strafrechts und ihre Handlungsformen I. Europarat II. Europäische Union (EU) III. Transnationale Strafverfolgung in Europa C. Die strafrechtsrelevanten Europäisierungsfaktoren I. Assimilierungsprinzip II. Vorrang des unmittelbar geltenden Unionsrechts III. Unionsrechtskonforme Auslegung IV. Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts in der EU D. Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Art. 54 SDÜ) |
E-Learning |
24HS RF GLV Europäisches Strafrecht |
Lernziele |
Die Veranstaltung setzt sich zum Ziel, den Studierenden die Grundstrukturen und Grundbegriffe des Europäischen Strafrechts zu vermitteln. Im Mittelpunkt der Vorlesung stehen zum einen die Träger des Europäischen Strafrechts, die als institutionelle Akteure die rechtstatsächlichen Impulse für die Europäisierung der Strafrechtssysteme setzen und – in den ihnen jeweils eigenen Handlungsformen – entsprechende Maßnahmen treffen, z. B. durch Abschluss von Konventionen, Erlass von Richtlinien, legislative oder judikative Umsetzung europäischer Regelungsvorgaben in nationales Strafrecht etc. Sodann werden die zentralen Europäisierungsmechanismen – wie z. B. das Assimilierungsprinzip, der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, die unionsrechtskonforme Auslegung sowie die Harmonisierung des Strafrechts – im Detail beleuchtet. Dabei werden stets die jeweiligen Bezüge zur schweizerischen Strafrechtspflege und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz aufgezeigt. |
Voraussetzungen |
Elementarkenntnisse in den Bereichen Europarecht und Strafrecht |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 50 Personen |
Anmeldung |
Verbindliche An-/Abmeldung im UniPortal vom 16.09., 08.00 h bis 28.10. 2024, 24.00 h / gilt als Prüfungsanmeldung / RF-Studierende mit Bachelorabschluss werden prioritär zugelassen. |
Prüfung |
Eine GLV-Prüfung kann nicht repetiert werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Moduls ist mit dem Ablegen einer weiteren GLV-Prüfung sichergestellt. |
Abschlussform / Credits |
Schriftliche Prüfung, passed or failed / 2 Credits
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
bernd.hecker@uni-tuebingen.de |
Material |
Texte des EUV und AEUV (SCHWARTMANN (Hrsg.), Der Vertrag von Lissabon, 5. Aufl., 2018; weitere Materialien werden vom Dozenten zur Verfügung gestellt. |
Anzahl Anmeldungen |
43 von maximal 50 |
Literatur |
Was ist
unentbehrlich?
Zur Vor- und Nachbereitung verweise ich auf mein Lehrbuch, an dem sich
die Vorlesung orientiert:
• Bernd
Hecker, Europäisches Strafrecht, Heidelberg, 7. Aufl. 2024 (erscheint
voraussichtlich im Oktober 2024).
Sonstige
Lehrbücher
• Robert Esser, Europäisches und
Internationales Strafrecht, München, 3. Aufl. 2023;
• Sabine Gless, Internationales
Strafrecht, Basel, 3. Aufl. 2021;
• Helmut Satzger, Internationales und
Europäisches Strafrecht, Baden-Baden, 10. Aufl. 2022.
Handbuch
• Jürg Ackermann / Bernd Hecker, in: Ackermann
(Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht der Schweiz, Bern, 2. Aufl. 2021, Kap. 2 (Europäisches Strafrecht und die
Schweiz). |