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Einführung in das Europäische Strafrecht


Dozent/in Prof. Dr. iur. Bernd Hecker, Universität Tübingen, D
Veranstaltungsart Gastlehrveranstaltung
Code HS241551
Semester Herbstsemester 2024
Durchführender Fachbereich Strafrecht
Studienstufe Master
Termin/e Do, 24.10.2024, 16:15 - 20:00 Uhr, HS 15
Fr, 25.10.2024, 09:15 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr, HS 15
Sa, 26.10.2024, 09:15 - 13:00 Uhr, HS 15
Mi, 06.11.2024, 08:30 - 09:30 Uhr, HS 1 (Prüfung)
Umfang 1 Semesterwochenstunde
Turnus Blockveranstaltung
Inhalt
Die Strafrechtsentwicklung in Europa wird von zahlreichen und vielschichtigen Europäisierungsfaktoren allgemeiner und bereichsspezifischer Natur geprägt. Ein echter europäischer Rechtsraum, in dem die nationalen Strafrechtssysteme vereinheitlicht sind bzw. eine supranationale Strafgewalt mit eigenen Justizorganen aufgrund eines genuin europäischen Straf- und Strafverfahrensrechts tätig ist, existiert auch nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon (noch) nicht. Dennoch hat sich in der Strafrechtswissenschaft die Rede vom „Europäischen Strafrecht“ als allgemein anerkannter Sammelbegriff für einen eigenständigen strafrechtlichen Forschungsgegenstand durchgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Rechtsmaterie eigener Art, die sowohl strafrechtsrelevantes Unions- und regionales Völkerrecht als auch unions- und völkerrechtlich beeinflusstes nationales Strafrecht umfasst. Im Blickfeld des Europäischen Strafrechts stehen somit zum einen alle das Straf- und Strafverfahrensrecht der europäischen Staaten unmittelbar oder mittelbar beeinflussenden Normen der europäischen Verträge (EUV, AEUV) und des Völkerrechts (EMRK) sowie das abgeleitete Recht (z. B. Richtlinien, Verordnungen, Rahmenbeschlüsse, Übereinkommen) der supranationalen und internationalen Organisationen Europas (EU, Europarat, OECD). Zum anderen umfasst das Europäische Strafrecht die durch Primär- und Sekundärrecht in vielfältiger Weise überlagerten Strafrechtsregelungen des innerstaatlichen Rechts, also das europäisierte nationale Strafrecht („nationales Europäisches Strafrecht“).
Schweizerische Jus-Studierende mag die Vorlesung dazu anregen, über die Frage zu reflektieren, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt der Schweiz auf das Schweizerische Strafrecht hätte (vgl. hierzu Satzger, SchwZStR 119 (2001), S. 94 ff.). Darüber hinaus behandelt die Vorlesung einige Themenbereiche, die für den Nicht-EU-Staat Schweiz von unmittelbarer rechtlicher Relevanz sind, namentlich die Einflüsse der EMRK auf das nationale Strafverfahrensrecht sowie bilaterale Kooperationsformen im Bereich der internationalen Rechtshilfe und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wie z. B. der am 1. März 2002 in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Seit 12.12.2008 ist die Schweiz assoziiertes Mitglied der polizeilichen und justiziellen Schengenkooperation mit den EU-Mitgliedstaaten und somit noch stärker als je zuvor in die grenzüberschreitende europäische Strafrechtspflege eingebunden. Die Grenzkontrollen an den Landesgrenzen sind entfallen. Bereits seit August 2008 arbeiten die Fahndungscomputer des Schengen-Informationssystems (SIS) und des nationalen Fahndungssystems Ripol zusammen. Im Übrigen dürfte die Strafrechtsentwicklung innerhalb der EU bei Schweizerischen Strafjuristen schon deshalb auf praktisches Interesse stoßen, weil sich aufgrund der zentralen geografischen Lage der von „EU-Ausland“ umgebenen Schweiz („Transitland“) vielfältige transnationale Fallkonstellationen ergeben. Für deren rechtliche Bewältigung erscheint es ungemein hilfreich, die jeweiligen EU-Bezüge zu kennen.
Programm
A. Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts 
I. Was ist „Europäisches Strafrecht“?
II. Europäisches Strafrecht als rechtswissenschaftliche Querschnittsdis-ziplin
III. Grenzüberschreitende Bezüge des Strafrechts
1. Internationales Strafrecht 
2. Transnationales Strafrecht
3. Völkerstrafrecht
B. Die Träger des Europäischen Strafrechts und ihre Hand¬lungs-formen
I. Europarat
1. Strafrechtsrelevante Aktivitäten des Europarates
2. EMRK und Strafrecht
II. Europäische Union (EU)
III. EU-Mitgliedstaaten und Schweiz im Netzwerk polizeilicher und straf-justizieller Zusammenarbeit
1. Schengen-Kooperation
2. Intergouvernementale Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten
3. Bilaterale Kooperation zwischen der Schweiz und Deutschland
C. Die strafrechtsrelevanten Europäisierungsfaktoren 
I. Assimilierungsprinzip 
II. Vorrang des unmittelbar geltenden Unionsrechts
III. Unionsrechtskonforme Auslegung
IV. Harmonisierung des Strafrechts in der EU 
D. Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Art. 54 SDÜ)
E-Learning 24HS RF GLV Europäisches Strafrecht
Lernziele Die Vorlesung setzt sich zum Ziel, den Studierenden die Grundstrukturen und Grundbegriffe des Europäischen Strafrechts zu vermitteln. Im Mittelpunkt der Vorlesung stehen zum einen die Träger des Europäischen Strafrechts, die als institutionelle Akteure die rechtstatsächlichen Impulse für die Europäisierung der Strafrechtssysteme setzen und – in den ihnen jeweils eigenen Handlungsformen – entsprechende Maßnahmen treffen, z. B. durch Abschluss von Konventionen, Erlass von Richtlinien, legislative oder judikative Umsetzung europäischer Regelungsvorgaben in nationales Strafrecht etc. Sodann werden die zentralen Europäisierungsfaktoren – wie z. B. das Assimilierungsprinzip, der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, die unionsrechtskonforme Auslegung sowie die Harmonisierung des Strafrechts – im Detail beleuchtet. Dabei werden stets die jeweiligen Bezüge zur schweizerischen Strafrechtspflege und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz aufgezeigt.
Voraussetzungen Grundkenntnisse in den Bereichen Europarecht und Strafrecht
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja, 50 Personen
Anmeldung Verbindliche An-/Abmeldung im UniPortal vom 16.09., 08.00 h bis 28.10. 2024, 24.00 h / gilt als Prüfungsanmeldung / RF-Studierende mit Bachelorabschluss werden prioritär zugelassen.
Prüfung Eine GLV-Prüfung kann nicht repetiert werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Moduls ist mit dem Ablegen einer weiteren GLV-Prüfung sichergestellt.
Abschlussform / Credits Schriftliche Prüfung, passed or failed / 2 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt bernd.hecker@jura.uni-tuebingen.de
Material Texte des EUV und AEUV (SCHWARTMANN (Hrsg.), Der Vertrag von Lissabon, 5. Aufl., 2018; weitere Materialien werden vom Dozenten zur Verfügung gestellt.
Anzahl Anmeldungen 0 von maximal 50
Literatur

Was ist unentbehrlich?

Zur Vor- und Nachbereitung verweise ich auf mein Lehrbuch, an dem sich die Vorlesung orientiert:

    Bernd Hecker, Europäisches Strafrecht, Springer Verlag, Heidelberg, 6. Aufl., 2021.

Sonstige Lehrbücher

    Robert Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2023;

    Sabine Gless, Internationales Strafrecht, Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel, 3. Aufl., 2021;

    Helmut Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, Nomos Verlag, Baden-Baden, 10. Aufl., 2022.

Aufsätze

    Gerhard Dannecker, Die Dynamik des materiellen Strafrechts unter dem Einfluss europäischer und internationaler Entwicklungen, ZStW 117 (2005), S. 697 ff.;

    Bernd Hecker, Sind die nationalen Grenzen des Strafrechts überwindbar? – Die Harmonisierung des materiellen Strafrechts in der Europäischen Union, JA 2007, 561 ff.;

    Helmut Satzger, Welche Veränderungen brächte ein Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union für die Anwendung des schweizerischen Strafrechts?, SchwZStrR 119 (2001), S. 94 ff;

    Ulrich Sieber, Die Zukunft des Europäischen Strafrechts – Ein neuer Ansatz zu den Zielen und Modellen des europäischen Strafrechtssystems, ZStW 121 (2009), S. 1 ff.