Dozent/in |
Prof. em. Dr. iur. Paul Eitel |
Veranstaltungsart |
Gastlehrveranstaltung |
Code |
HS241552 |
Semester |
Herbstsemester 2024 |
Durchführender Fachbereich |
Privatrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Do, 03.10.2024, 16:15 - 19:00 Uhr, 4.A05 Fr, 04.10.2024, 09:15 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr, 4.A05 Sa, 05.10.2024, 09:15 - 12:00 Uhr, 4.A05 Do, 17.10.2024, 08:30 - 09:30 Uhr, HS 10 (Prüfung) |
Umfang |
1 Semesterwochenstunde |
Inhalt |
Das bäuerliche Erbrecht ist hauptsächlich Erbteilungsrecht und Unternehmenserbrecht, aber beides nicht nur. Es ist, als Ergänzung zum Erbrecht des ZGB, in einem Spezialgesetz geregelt, dem BGBB. Seine praktische Bedeutung darf nicht unterschätzt werden, zumal dem Gesetzgeber aus eigentums-, struktur- und familienpolitischen Gründen sehr an der Förderung des bäuerlichen Grundeigentums und an der Erhaltung von Familienbetrieben liegt. In der Veranstaltung werden zwar die erbrechtlichen Grundkenntnisse vorausgesetzt, aber Grundkenntnisse über den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts im Allgemeinen und des bäuerlichen Erbrechts im Besonderen vermittelt, wobei die Privilegierung der sog. Selbstbewirtschafter einschliesslich der diese Privilegierung modifizierenden «flankierenden Massnahmen» im Zentrum steht, alles anhand konkreter Fallbeispiele und idealerweise in angeregter Diskussion. |
E-Learning |
24HS RF GLV Bäuerliches Erbrecht |
Lernziele |
Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll das Verständnis für die Bedeutung des bäuerlichen Erbrechts im Kontext mit dem allgemeinen Erbrecht und das Interesse daran geweckt und gefördert werden. |
Voraussetzungen |
Interesse an erbrechtlichen Fragestellungen, aktive Teilnahme am Unterricht. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 50 Personen |
Anmeldung |
Verbindliche An-/Abmeldung im UniPortal vom 16.09., 08.00 h bis 07.10.2024, 24.00 h / gilt als Prüfungsanmeldung / RF-Studierende mit Bachelorabschluss werden prioritär zugelassen. |
Prüfung |
Eine GLV-Prüfung kann nicht repetiert werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Moduls ist mit dem Ablegen einer weiteren GLV-Prüfung sichergestellt. |
Abschlussform / Credits |
Schriftliche Prüfung, passed or failed / 2 Credits
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
paul.eitel@unilu.ch |
Material |
Spezialliteratur wird zur Verfügung gestellt. |
Anzahl Anmeldungen |
37 von maximal 50 |
Literatur |
• Alexandra Jungo, in: Peter Tuor/Bernhard Schnyder/Jörg
Schmid/Alexandra Jungo/Bettina Hürlimann-Kaup, Das Schweizerische
Zivilgesetzbuch, 15. Auflage, Zürich/Genf 2023, § 84 Das Bäuerliche Erbrecht,
S. 1021-1046;
• Spezialliteratur (Aufsätze) und Folien (Powerpoint) werden zur
Verfügung gestellt.
Was ist
unentbehrlich?
• Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR
210), BG vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR; SR 220) und BG vom 4.
Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11).
Prüfungsrelevante
Erlasse
• Siehe oben. |