Dozent/in |
Dr. iur. Elisabeth Strebel, Rechtsanwältin (Staatsanwältin) |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS251379 |
Semester |
Herbstsemester 2025 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
Do, 15.05.2025, 09:15 - 10:00 Uhr, 4.B54 (Einführungsveranstaltung) Do, 16.10.2025, 10:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) Fr, 17.10.2025, 09:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) Sa, 18.10.2025, 09:15 - 17:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) |
Inhalt |
Tiere sind keine Sachen (Art. 641a Abs. 1 ZGB) – letztendlich gelten aber, wenn keine abweichenden ausdrücklichen Regelungen vorhanden sind, doch die Regelungen über Sachen (Art. 641a Abs. 2 ZGB). Dementsprechend ist z.B. die Entwendung eines Tieres weiterhin als Diebstahl (Art. 139 StGB) zu qualifizieren und die Verletzung oder gar Tötung eines Tieres nicht etwa als Mord oder als Körperverletzung, sondern als Sachbeschädigung (Art. 144 StGB).Die wichtigsten Normen des Tierschutzstrafrechts befindet sich in den Art. 26 ff. Tierschutzgesetz (TSchG), dessen zentraler Straftatbestand der Tierquälerei (Art. 26 TSchG) eine Vielzahl von Verhaltensweisen erfasst: Neben der Misshandlung und der Vernachlässigung von Tieren bspw. auch die Veranstaltung von Tierkämpfen und die Verletzung der Würde des Tieres. Des Weiteren erfasst das Tierschutzgesetz neben der Tierquälerei auch Verletzungen der sich aus dem Tierschutzgesetz und der dazugehörenden Tierschutzverordnung (TSchV) ergebenden Pflichten, die z.B. beim Transport von Tieren oder auch bei deren Haltung zu beachten sind. Spezielle Fragen finden sich in weiteren Gesetzen, wie z.B. den kantonalen Hundegesetzen und dem Tierseuchengesetz.Das Seminar geht sowohl anhand dogmatischer Analysen als auch konkreter Fallanalysen der Frage nach, wie das schweizerische Tierschutzstrafrecht ausgestaltet und – auch im Vergleich mit anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen – zu bewerten ist. Behandelt werden darüber hinaus auch Probleme, die bei Umsetzung der Regelungen in der Praxis auftreten (können). |
Lernziele |
Entwicklung und Präzisierung einer Forschungsfrage und deren Bearbeitung nach wissenschaftlichen Standards. Erschliessung neuer Themen auf der Basis bereits erworbenen Wissens, juristische Recherche, klare Gedanken-und Leserführung, kritisches Nachdenken über das Recht, Beachtung formaler Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, Verbesserung schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit. |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Inhaltlich: Bereitschaft, sich in Anknüpfung an das im Strafrecht bereits Gelernte in neue Themen einzuarbeiten. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Via UniPortal vom 3. bis 16. April 2025. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
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Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 16.-18.10.2025 in der Villa Cassel, Riederalp (VS)
Kosten: ca. CHF 130.00 (plus Reise). |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
elisabeth.strebel@doz.unilu.ch |
Anzahl Anmeldungen |
14 von maximal 15 |