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Das göttliche Recht und ein Grundgesetz der Kirche (Hauptseminar mit Tagungsteilnahme)


Dozent/in Ass.-Prof. Dr. theol. Martina Tollkühn
Veranstaltungsart Hauptseminar
Code HS261179
Semester Herbstsemester 2026
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e Do, 17.09.2026, 17:15 - 18:00 Uhr, 4.B02
Do, 08.10.2026, 13:15 - 15:00 Uhr, Inseliquai 10 INE 220
Do, 08.10.2026, 10:15 - 12:00 Uhr, Inseliquai 10 INE 220
Do, 15.10.2026, 13:15 - 15:00 Uhr, Inseliquai 10 INE 220
Do, 15.10.2026, 10:15 - 12:00 Uhr, Inseliquai 10 INE 220
Weitere Daten Wissenschaftliche Fachtagung auf Schloss Hirschberg (Beilngrieß, Deutschland) von 21.-23.09.2026
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus Kein Turnus
Inhalt Das göttliche Recht als Offenbarungsrecht und Naturrecht dient als Begründungskategorie kirchenrechtlicher Normen und spielte bei Erstellung des Grundgesetzes, der Lex Ecclesiae Fundamentalis, im Rahmen der Codexrevision auch eine entsprechende Rolle. Das Grundgesetz der Kirche wurde leider nicht promulgiert. Dennoch wird die Idee nach einer Verfassung der Kirche immer wieder ins Spiel gebracht. Wenn die Grundrechte der Gläubigen und ihre menschenrechtliche Konnotation Verfassungsrang hätten, könnte z.B. auch ein wirksamerer Rechtsschutz geleistet werden.

- Die Veranstaltung besteht aus einer Einführung, der Teilnahme an der wissenschaftlichen Fachtagung auf Schloss Hirschberg (Beilngrieß, Deutschland) und zwei vertiefenden Seminarsitzungen: Einführung (präsent oder via Zoom): Do, 17.09.26
- Tagung (nur präsent in Beilngrieß): 21.-23.09.2026
- Seminarsitzungen (präsent oder via Zoom): Do, 08.10.26 10-12 und 13-15 Uhr und Do, 15.10.26 10-12 und 13-15 Uhr

Kosten:
- Tagungsgebühr: 70 €
- Übernachtung und Vollverpflegung: 280 €, Eigenanreise

Tagungsprogramm: https://www.sankt-georgen.de/fileadmin/user_upload/personen/Meckel/ProgrammHirschbergtagung2026.pdf
Informationen zum Tagungshaus: www.tagungshaus-schloss-hirschberg.de
Schlagworte Nachhaltigkeit; Gender/Diversity
Lernziele - Begründungskategorie des göttlichen Rechts (ius divinum) kennenlernen
- sich mit der historischen Entwicklung des göttlichen Rechts auseinandersetzen
- eigene Ideen für eine mögliche künftige Gestalt eines Grundgesetzes der Kirche entwickeln
- andere Ideen analysieren und bewerten
- kirchenrechtliche Themen wie der Grundrechte der Gläubigen, Rechtsschutz oder Papst- und dem Bischofsamt verstehen
- Setting einer Fachtagung kennenlernen
Voraussetzungen - Vorlesung "Einleitung ins Kirchen- und Staatskirchenrecht"
- Lateinkenntnisse von Vorteil, aber nicht obligatorisch
Sprache Deutsch
Begrenzung Max. 15 Teilnehmende. Ab der 16. Anmeldung wird eine Warteliste geführt.
Anmeldung bis 15.06.2026 an kirchenrecht@unilu.ch
Leistungsnachweis - Bestätigte Teilnahme mit Referat (3 Cr) (= Bestätigte Teilnahme mit Zusatzleistung)
- Benotete schriftliche Arbeit (4 Cr)
Abschlussform / Credits Bestätigte Teilnahme mit Zusatzleistung / 3 Credits
Benotete schriftliche Arbeit / 4 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Aktive Teilnahme (Promotion) / 0 Credits
Hinweise Pflichtinhalt(e) für Vollstudium Theologie:
Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Theologie und Philosophie des Kirchenrechts und Strafrecht
Hörer-/innen Nach Vereinbarung
Kontakt martina.tollkuehn@unilu.ch /
Organisatorisches: kirchenrecht@unilu.ch
Literatur Meckel, Thomas, Art. Ius Divinum - Katholisch, in: Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (online in der UB).

Berkmann, Burkhard Josef, Art. Lex Ecclesiae Fundamentalis, in: Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (online in der UB).

Meckel, Thomas, Ius divinum - Befund und Begründungen einer Begründungsfigur kirchlichen Rechts, in: Graulich, Markus; Weiman, Ralph (Hg.), Ewige Ordnung in sich verändernder Gesellschaft? Das göttliche Recht im theologischen Diskurs, Freiburg i. Br. u.a. 2018, 209-234.