| Dozent/in |
Dr. iur. Elisabeth Strebel, Rechtsanwältin (Staatsanwältin) |
| Veranstaltungsart |
Seminar |
| Code |
HS261243 |
| Semester |
Herbstsemester 2026 |
| Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
| Studienstufe |
Bachelor |
| Termin/e |
Di, 12.05.2026, 12:15 - 13:00 Uhr, 3.B01 (Einführungsveranstaltung) |
| Weitere Daten |
Durchführung: 15.-17.10.2026 in der Villa Casselauf der Riederalp (VS) |
| Inhalt |
Häusliche Gewalt ist kein Straftatbestand, sondern ein Begriff, mit dem verschiedenste Formen von Gewaltanwendung innerhalb «familiärer» Beziehungen etikettiert werden. Das Spektrum reicht hierbei von relativ banalen Ereignissen, die sich in verbalen und/oder körperlichen Aggressionen äussern, bis hin zu Tötungsdelikten.
Aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Vorstellungen sind auch leichtere Fälle von häuslicher Gewalt heute keine reine «Privatsache» mehr, sondern erfordern eine Intervention der Strafverfolgungsbehörden. Dies ist der Hintergrund dafür, dass der Gesetzgeber in den vergangenen zwei Jahrzehnten Fälle häuslicher Gewalt, bei denen es sich eigentlich um Antragsdelikte handelt, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen offizialisiert hat.
Im Seminar werden einerseits Aspekte besonders schwerwiegender häuslicher Gewalt behandelt, wie unter anderem Femizide, Ehrenmorde und der «erweiterte Suizid». Andererseits wird das Phänomen häuslicher Gewalt unter verschiedensten strafrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Hier stehen zum Beispiel das Phänomen des Stakling, die Abgrenzung der Tätlichkeit von der Körperverletzung sowie verschiedene Straftatbestände im Fokus, wie zum Beispiel die Drohung, die Nötigung und die Freiheitsberaubung. Schliesslich werden auch noch prozessuale Aspekte aufgegriffen, wie das Strafantragserfordernis, die in Art. 55a StGB erfolgte Offizialisierung (und deren Änderungen) sowie Massnahme der Krisenintervention auf der Grundlage des einschlägigen kantonalen Polizeirechts. |
| Lernziele |
Entwicklung und Präzisierung einer Forschungsfrage und deren Bearbeitung nach wissenschaftlichen Standards. Erschliessung neuer Themen auf der Basis bereits erworbenen Wissens, juristische Recherche, klare Gedanken-und Leserführung, kritisches Nachdenken über das Recht, Beachtung formaler Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, Verbesserung schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit. |
| Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Inhaltlich: Bereitschaft, sich in Anknüpfung an das im Strafrecht bereits Gelernte in neue Themen einzuarbeiten. |
| Sprache |
Deutsch |
| Begrenzung |
Ja |
| Anmeldung |
Via UniPortal vom 2. bis 16. April 2026. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich. |
| Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
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| Hinweise |
Kosten: ca. CHF 100.00 (plus Reise). |
| Hörer-/innen |
Nein |
| Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
elisabeth.strebel@doz.unilu.ch |
| Anzahl Anmeldungen |
16 von maximal 16 |