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Migrationsrecht


Unterrichtsmodus Präsenzunterricht + Podcast
Dozent/in Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M.
Veranstaltungsart Vorlesung
Code HS261262
Semester Herbstsemester 2026
Durchführender Fachbereich Öffentliches Recht
Studienstufe Master
Termin/e wöchentlich (Mo), ab 14.09.2026, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 2
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geografischen Räumen verstanden, unabhängig von deren Ursachen und Motiven. Obwohl Migration nicht zwingend grenzüberschreitend erfolgen muss, steht die internationale bzw. grenzüberschreitende Migration im Mittelpunkt der Vorlesung Migrationsrecht.
Fragen der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise gehören traditionell zu den Bereichen staatlicher Souveränität. Diese staatliche Regelungsfreiheit wird jedoch zunehmend durch völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen begrenzt – insbesondere durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU, die Schengen- und Dublin-Assoziierung sowie durch menschen- und flüchtlingsrechtliche Übereinkommen (insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die EMRK). Im Rahmen von Schengen/Dublin ist die Schweiz zudem zu einer dynamischen Übernahme der Weiterentwicklungen des entsprechenden EU-Besitzstands verpflichtet.
Nach einer Einführung in die determinierenden Faktoren von Migrationsbewegungen vermittelt die Vorlesung einen Überblick über die einschlägigen schweizerischen Rechtsgrundlagen – insbesondere das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und das Asylgesetz (AsylG). Behandelt werden ebenfalls die Regelungen des FZA. Dabei werden auch die aktuellen Entwicklungen im EU-Migrations- und Asylrecht, namentlich der EU-Migrations- und Asylpakt, und deren Einfluss auf das schweizerische Recht im Lichte der dynamischen Rechtsübernahme erörtert.
Zudem werden die historische Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechts (von der weitgehenden Freizügigkeit des 19. Jahrhunderts bis zur heutigen restriktiven Praxis), die Kernregelungen der unterschiedlichen Rechtsregime sowie Fragen der Durchsetzung und Umsetzung migrationsrechtlicher Bestimmungen behandelt.
Schlagworte Gender/Diversity
E-Learning https://lms.uzh.ch/url/RepositoryEntry/17745707525
Lernziele Die Studierenden sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage, Zielsetzungen, Strukturen und zentrale Regelungen des Migrationsrechts zu erläutern und die unterschiedlichen Handlungsoptionen staatlicher Migrationspolitik einzuordnen. Zudem können sie das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bezügen analysieren und bewerten und auf dieser Grundlage migrationsrechtliche Fallkonstellationen rechtlich begründet lösen.
Voraussetzungen Grundkenntnisse des Völkerrechts, des internationalen Menschenrechtsschutzes und des Verwaltungsrechts sind von Vorteil.
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt Lehrstuhl.caroni@unilu.ch
Literatur Was ist unentbehrlich?
Martina Caroni/Christa Preisig, Migrationsrecht, 6. Auflage, Bern 2026;
• Gesetzessammlung „Migrationsrecht“. Diese Lehrmaterialien sind zum Vorzugspreis im Baloo Shop erhältlich.

Prüfungsrelevante Erlasse
• Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), SR 142.20;
• Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), SR 142.201;
• Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP), SR 142.203;
• Verordnung über die Einreise und Visumerteilung (VEV); SR 142.204;
• Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 77 S. 1 ff. (23. März 2016);
• Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit inkl. Anhang I (FZA), SR 0.142.112.681;
• Asylgesetz, SR 142.31;
• Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV1), SR 142.311;
• Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention), SR 0.142.30;
• Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, SR 0.142.301;
• Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Dublin III-Verordnung), ABl. L 180 S. 31 ff. (29. Juni 2013).