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Kultur, Religion und die Aufgaben des Strafrechts


Dozent/in Dr. iur. Fabian Brand
Veranstaltungsart Seminar
Code HS261308
Semester Herbstsemester 2026
Durchführender Fachbereich Strafrecht
Studienstufe Bachelor
Termin/e Mi, 13.05.2026, 16:15 - 17:30 Uhr, 3.B47 (Einführungsveranstaltung)
Do, 01.10.2026, 09:15 - 18:00 Uhr, 3.B47
Sa, 03.10.2026, 09:15 - 15:00 Uhr, 3.B47
Weitere Daten Durchführung: 1. und 3. Oktober an der Uni Luzern
Inhalt Das Strafrecht ist – wie jede rechtliche Normenordnung – das Produkt einer spezifischen Kultur. Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten tritt die enge Verflechtung von Recht und Kultur im Strafrecht jedoch in besonders zugespitzter Weise hervor: Einerseits prägen kulturelle, moralische und religiöse Wertvorstellungen die Entstehung, Legitimation und Fortentwicklung strafrechtlicher Normen. Andererseits gerät eine strafrechtliche Regelung, die sich ausschliesslich auf kulturelle Identität oder tradierte Moralvorstellungen zu stützen scheint, in Spannung zur liberalen Trennungsthese von Recht und Moral sowie zum Anspruch des Strafrechts, als rational begründete Normenordnung dem Schutz von Rechtsgütern zu dienen.
Im Zentrum des Seminars stehen daher Fragen nach der Legitimation strafrechtlicher Verbote in Bereichen, in denen kein klares Opfer erkennbar ist oder in denen strafrechtliche Verbote vor allem auf kulturellen, religiösen oder sozialen Wertvorstellungen zu beruhen scheinen. Dazu gehören etwa die traditionell umstrittene Strafbarkeit des Inzests sowie religiöser Beschimpfungen, aber auch die strafrechtliche Bewertung religiös oder subkulturell motivierter Körperpraktiken und -modifikationen (Hymen-Rekonstruktionen; Wunschamputationen; Face-Blackout-Tattoos) sowie vermeintlich subkulturell geprägter Gewaltphänomene wie Zwangsverheiratungen oder Femizide. Ebenso werden strafrechtliche Konflikte im Bereich reproduktiver Selbstbestimmung (Stealthing, Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft), im Kontext der Sterbehilfe sowie im Zusammenhang mit spirituell oder subkulturell motivierten Formen des Umgangs mit Betäubungsmitteln (Ayahuasca-Zeremonien; Besitzstrafbarkeit harter Drogen) analysiert. Ferner werden die Herausforderungen untersucht, die sich aus einer sich zunehmend in den digitalen Raum verlagernden Sexualität für das Strafrecht ergeben. In diesem Zusammenhang wird die Legitimität bestehender (und fehlender) Pornographieverbote sowie die strafrechtliche Beurteilung virtueller sexualitätsbezogener Phänomene (z. B. Deepfakes; Onlyfans) sowie des Besitzes von Kindersexpuppen überprüft. Schliesslich wird das Verhältnis von Strafrecht und kultureller Vielfalt auch über die Ebene der Strafbegründung hinaus beleuchtet. Dabei stehen ausländerrechtliche Sanktionen wie die Landesverweisung, die strafrechtliche Bedeutung kultureller Faktoren im Rahmen von Strafzumessungsentscheidungen sowie die Rolle kultureller Unterschiede im Strafverfahren selbst (Dolmetscherrechte/kulturbezogene Verteidigungsstrategien) im Fokus.
Lernziele Primäres Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, aktuelle gesellschaftliche Debatten strafrechtsdogmatisch, strafrechtspolitisch und strafrechtsphilosophisch zu analysieren. Hierdurch soll einerseits der Blick für den Demokratiebezug des Strafrechts geschärft und andererseits dessen Bindung an rechtsstaatliche Anforderungen, insbesondere an die einschlägigen Grundrechte, verdeutlicht werden.
Voraussetzungen Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja
Anmeldung Via UniPortal vom 2. bis 16. April 2026. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
Hörer-/innen Nein
Kontakt Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
fabian.brand@unilu.ch
Anzahl Anmeldungen 16 von maximal 16