Rechtssubjektivität im Zeitalter von KI und Anthropozän: Die Ausweitung des Personenstatus im Recht
| Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Vagias Karavas; Prof. Dr. iur. Michele Luminati |
| Veranstaltungsart |
Seminar |
| Code |
HS261318 |
| Semester |
Herbstsemester 2026 |
| Durchführender Fachbereich |
Grundlagenfächer |
| Studienstufe |
Bachelor |
| Termin/e |
Mi, 20.05.2026, 10:15 - 11:30 Uhr, 3.B01 (Einführungsveranstaltung) |
| Weitere Daten |
Durchführung: 5./6. November 2026, Ort noch offen |
| Umfang |
Blockveranstaltung |
| Inhalt |
Das moderne Recht unterscheidet traditionell zwischen zwei Arten von Rechtspersonen: natürlichen Personen und juristischen Personen. Diese scheinbar klare und stabile Dichotomie gerät jedoch zunehmend ins Wanken. In den letzten Jahren haben verschiedenste Akteure – im übertragenen Sinne – an die Türen des Rechtssystems geklopft und die Anerkennung als Rechtsperson eingefordert.
Die Bandbreite dieser Ansprüche ist bemerkenswert: Sie reicht von Flüssen, Bergen und ganzen Naturgebieten über Tiere bis hin zu neuartigen Akteuren der digitalen Welt wie autonomen Robotern oder intelligenten KI-Systemen. Während etwa in der Schweiz Tiere zwar nicht mehr als blosse Sachen gelten, ihnen jedoch weiterhin keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt, haben andere Rechtsordnungen bestimmten hochentwickelten Tieren bereits personale Rechte zugesprochen. Parallel dazu werden weltweit Modelle diskutiert, natürlichen Entitäten oder technologischen Systemen eine eigene Rechtsstellung zu verleihen.
Vor diesem Hintergrund widmet sich das Seminar der Frage nach der möglichen Ausweitung des Personenstatus im Recht aus drei komplementären Perspektiven:
1. Rechtshistorisch ist zu untersuchen, inwiefern der Personenstatus niemals eine statische Kategorie war. Historisch betrachtet waren etwa Sklaven oder Frauen über lange Zeiträume hinweg vom vollen Personenstatus ausgeschlossen. Auch die Entstehung und Anerkennung juristischer Personen verdeutlicht die Kontingenz und Wandelbarkeit rechtlicher Grundbegriffe.
2. Rechtssoziologisch stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Zuerkennung von Rechtspersönlichkeit an soziale Voraussetzungen oder gesellschaftliche Funktionen gebunden ist. Welche Rolle spielen Rechtspersonen im normativen Gefüge des Rechts? Welche Interessen, Machtstrukturen oder gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen ihre Anerkennung?
3. Rechtsphilosophisch schliesslich ist nach den normativen Grundlagen des Personenbegriffs zu fragen. Welche Bedeutung kommt insbesondere dem aufklärerischen Denken – etwa den Ideen von Autonomie, Würde und Vernunft – für das moderne Verständnis von Rechtspersönlichkeit zu? Und sind diese Leitvorstellungen geeignet, aktuelle Erweiterungsforderungen zu tragen oder zu begrenzen? |
| Lernziele |
Das Seminar versteht sich als interdisziplinär angelegte Reflexion über die Grundlagen und Grenzen des Personenbegriffs im Recht. Ziel ist es, die historischen, sozialen und philosophischen Voraussetzungen rechtlicher Personalität kritisch zu analysieren und ihre Tragfähigkeit im Lichte gegenwärtiger Entwicklungen neu zu bewerten.
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| Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandene Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar |
| Sprache |
Deutsch |
| Begrenzung |
Ja |
| Anmeldung |
Via UniPortal vom 2. bis 16. April 2026. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich.
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| Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
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| Hinweise |
Es besteht die Möglichkeit, die Seminararbeit auf Italienisch (bei Professor Luminati) zu verfassen. |
| Hörer-/innen |
Nein |
| Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen: vagias.karavas@unilu.ch / michele.luminati@unilu.ch |
| Anzahl Anmeldungen |
15 von maximal 16 |
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